Ein Fall aus unseren Akten
VW Polo V, Erstzulassung 2010, 174.344 km gelaufen. Kalkuliert wurden 4.599,11 € Instandsetzung. Ein gleichwertiges Fahrzeug kostete 3.567 €, für den Wagen selbst blieben 960 € Restwert. Überwiesen werden also 2.607 €.
Wäre der Restwert stattdessen mit 1.800 € angesetzt worden, blieben davon 1.767 €. Rund achthundert Euro weniger, obwohl sich am Fahrzeug nichts geändert hätte. Dass es ein Totalschaden ist, stand hier ohnehin außer Frage: Der Aufwand lag bei 129 % des Fahrzeugwerts, die Wiederbeschaffungsdauer bei 12 bis 14 Kalendertagen.
Warum Börsengebote selten passen
Regelmäßig kommen vom Versicherer Gebote aus bundesweiten Restwertbörsen. Geboten haben dort spezialisierte Aufkäufer, häufig mehrere hundert Kilometer weit weg, und ob am Ende wirklich jemand vorbeikommt, ist eine ganz andere Frage. Zumutbar ist dir jedoch nur das, was sich auf dem allgemein zugänglichen Markt vor Ort erzielen lässt.
Wir holen die Angebote deshalb aus Weißenfels und den Nachbarstädten und legen sie im Gutachten offen. Kommt ein besseres Gebot erst herein, wenn das Fahrzeug schon verkauft ist, musst du es nicht mehr gegen dich gelten lassen.
Der Grenzbereich davor
Spannend wird es knapp unter der Schwelle. Ein Chevrolet Trax, Erstzulassung 2014 mit 194.672 km, kam auf 4.136,16 € Schadenhöhe bei einem Fahrzeugwert von 5.250 €. Macht 79 % Aufwand, und damit bleibt es ein Reparaturschaden: Die Instandsetzung wird in voller Höhe erstattet, dazu 100 € Minderwert, und das Fahrzeug bleibt dir.
Gut elfhundert Euro höher kalkuliert, und die Rechnung wäre gekippt. Dann hätte der ermittelte Restwert von 1.584 € gegriffen, und statt der vollen Instandsetzung wären 5.250 € minus 1.584 €, also 3.666 € geflossen. Rund 470 € weniger, und das Fahrzeug wäre weg gewesen.
Selbst über der Schwelle ist noch nicht Schluss. Reparieren und behalten darfst du bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, die sogenannte 130-Prozent-Regel. Daran hängen zwei Auflagen: Es muss nach den Vorgaben des Gutachtens gearbeitet werden, und du musst das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiterfahren.
2.607 €
Auszahlung im dokumentierten Fall: 3.567 € Fahrzeugwert abzüglich 960 € Restwert
79 %
Aufwand beim Trax, knapp unter der Schwelle zum Totalschaden
130 %
die Obergrenze, bis zu der du reparieren statt abrechnen darfst
Häufige Fragen
Bin ich an das Restwertgebot der Versicherung gebunden?
Nein. Maßstab ist der Erlös, den du auf dem Markt vor Ort tatsächlich erzielen kannst. Ein höheres Gebot, das erst nach dem Verkauf eintrifft, spielt keine Rolle mehr.
Technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden, wo ist der Unterschied?
Technisch bedeutet, dass sich das Fahrzeug überhaupt nicht mehr instand setzen lässt. Wirtschaftlich bedeutet, dass es ginge, sich aber nicht lohnt. Auf unserem Tisch landet praktisch immer die zweite Variante.
Wird die Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert erstattet?
Nur in der Höhe, in der sie tatsächlich anfällt, also beim Ersatzkauf mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Aus diesem Grund hält das Gutachten fest, ob der Wert regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral anzusetzen ist.